Verantwortlich
Kein Unternehmer kann sich der Prüfpflicht entziehen. Sollte bei einem Unfall keine Unschuld bewiesen werden können, wird die Versicherung Regress nehmen. Wir empfehlen Ihnen: reagieren Sie bevor es zu spät ist.
Gemäss Verordnung über die Unfallverhütung ist der Arbeitgeber für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel verantwortlich. Die SNR462638 schreibt die Wiederholungsprüfung vor.
Diese Prüfnorm verlangt, dass sämtliche Geräte (Elektrohandwerkzeuge, Kabelrollen sowie Verlängerungskabel) in einem Intervall von 6 bis 60 Monaten getestet werden.Wir überwachen die Prüfintervalle Ihrer Geräte und besuchen Sie vor Ort, um diese Prüfungen speditiv vorzunehmen.
Der instruierte Geräteprüfer erstellt das Prüfprotokoll und markiert den Prüfling mit einer Prüfetikette. Erst wenn diese Protokolle vorhanden sind, darf das entsprechende Gerät für dessen Verwendungszweck wieder frei gegeben werden. Die neu geltenden Protokolle der Prüflinge (Elektrowerkzeuge) können auch elektronisch zur Dateiablage zugestellt werden. Alle erforderlichen Informationen werden ersichtlich sein.
Kein Unternehmer kann sich der Prüfpflicht entziehen. Sollte bei einem Unfall keine Unschuld bewiesen werden können, wird die Versicherung Regress nehmen. Wir empfehlen Ihnen: reagieren Sie bevor es zu spät ist.
Mobile: +41 79 202 20 38
Festnetz: +41 56 560 84 66
Surbtalstrasse 17b
5312 Döttingen